Unsere AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen von INTO Schüleraustausch GmbH
VERTRAGSABSCHLUSS
Zum verbindlichen Vertragsabschluss zwischen INTO, dem Teilnehmer und seinen Sorgeberechtigten kommt es durch die Gegenzeichnung des Vertrages, den wir zuvor als Aufnahmeangebot zugesandt haben. Dieser Vertrag basiert auf den hier beschriebenen Bedingungen.
GEBÜHREN & ZAHLUNGSMODI
Die Gebühren für das Austauschprogramm werden in vier Teilbeträgen entrichtet:
20 % Anzahlung nach Aufnahme ins Programm
20 % Anzahlung nach Ablauf weiterer 30 Tage
30 % Anzahlung nach Ablauf weiterer 30 Tage
30 % Restzahlung vier Wochen vor der Abreise
Wir verschicken ca. 2 Wochen vor Abreise die restlichen Reiseunterlagen, nach Eingang der vollständigen Zahlungen.
RÜCKTRITT
Vor der Abreise können unsere Teilnehmer jederzeit zurücktreten. Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir jedoch, dies in Schriftform zu tun. Dabei fallen folgende Rücktrittsgebühren an:
Nach Durchführung des Vorstellungsgespräches und nach Einreichung des unterzeichneten Vertrages bei INTO, jedoch vor Abgabe der "Application Forms": CHF 150.
Nach Abgabe der “Application Forms“ sowie der Gegenzeichnung des Vertrages, der die Aufnahme in das Programm bestätigt: 20 % des Programmpreises.
Nach erfolgter Platzierung in einer Gastfamilie: 50 % des Programmpreises.
Dem Teilnehmer bleibt vorbehalten, im Streitfall einen niedrigeren Schaden nachzuweisen. Im Falle, dass INTO nicht bis spätestens zwei Wochen vor der Abreise die Anschrift der Gastfamilie, der Schule sowie des Ansprechpartners vor Ort, bei dem Abhilfe verlangt werden kann, benennen kann, steht dem Teilnehmer ein kostenloses Rücktrittsrecht zu. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer auf den Aufenthalt nicht angemessen vorbereitet worden war.
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Die Haftung von INTO für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf das Zweifache des gesamten Programmpreises beschränkt, sofern ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt wird. Allfällige ausserhalb des Einflussbereiches von INTO auftretende Schadenursachen sind von der Haftung nicht erfasst. Soweit die Haftung der Leistungsträger (wie z.B. Fluggesellschaften) für Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung eines Vertrages durch internationale Übereinkommen beschränkt oder ausgeschlossen wird, ist auch die Haftung von INTO entsprechend beschränkt oder ausgeschlossen.
VERSICHERUNG
Für alle Länder sind für die Dauer des Aufenthaltes eine Kranken-/Unfall- sowie eine Haftpflichtversicherung obligatorisch. Für europäische Destinationen müssen gesetzlich Versicherte keine zusätzliche Versicherung abschliessen, es muss jedoch die EHIC Karte beantragt werden. Diese Karte kann europaweit eingesetzt werden. Private Versicherungen gelten in der Regel auch grenzübergreifend, dies muss jeweils mit der Versicherung abgeklärt werden. Für Teilnehmer in die USA, Kanada (Select), Australien und Neuseeland muss obligatorisch eine bestimmte lokale Versicherung für Krankheit, Unfall und Haftpflicht abgeschlossen werden. Diese Versicherung ist speziell für Teilnehmer von Austauschprogrammen erstellt. Die Versicherung ist in unseren USA, Kanada SELECT und Australien Programmen inbegriffen. Für Neuseeland sind die Preise unter "Preise & Leistungen" ersichtlich.
Wenn Sie bereits eine Haftpflichtversicherung haben, benötigen wir den Nachweis des Versicherungsschutzes. Wenn noch keine Haftpflichtversicherung besteht, bieten wir Ihnen eine solche für den für den Teilnehmer an.
Wir empfehlen, zusätzlich eine Rücktrittskostenversicherung abzuschliessen. Die entsprechenden Informationen erhalten Sie automatisch mit der Rechnung.
TASCHENGELD
Jeder Teilnehmer muss für die Dauer seines Aufenthaltes über ein geregeltes Taschengeld verfügen. Der Betrag sollte ca. CHF 300.00 - CHF 500.00 betragen. Dies deckt Kosten für persönliche Ausgaben, das Mittagessen in der Schule, sowie für Lehrmittel und Schulbus und, wo verlangt, die Schuluniform.
VERHALTEN IM GASTLAND
Von unseren Teilnehmern wird verlangt, dass sie die Gesetze des Gastlandes ausnahmslos einhalten, die Regeln, Vorschriften und Bedingungen von INTO und seiner Partnerorganisation befolgen und sich den landesüblichen Lebensgewohnheiten anpassen. Sie müssen ausserdem der Schulordnung folgen und die Hausregeln ihrer Gastfamilie respektieren. Verstösst ein Teilnehmer gegen diese Gesetze, Regeln oder Vorschriften, muss er mit dem Ausschluss aus dem Programm rechnen. In der Regel erhält der Teilnehmer zuvor eine Verwarnung. Bei Verstoss gegen ein Landesgesetz entfällt eine vorherige Verwarnung.
NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN
Nicht in Anspruch genommene Leistungen, auch bei vorzeitiger Heimreise, können mit Ausnahme der ersparten Aufwendungen nicht erstattet werden. Eventuelle Ansprüche müssen innerhalb eines Monats nach Ende des Aufenthaltes INTO gegenüber gemeldet und geltend gemacht werden. Danach kann der Teilnehmer Ansprüche nur dann geltend machen, wenn er/sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Mängelansprüche müssen innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende des Aufenthaltes INTO gegenüber geltend gemacht werden. Ansprüche verjähren zwei Jahre nach dem vorgesehenen Ende des Aufenthaltes.