INTO Schüleraustausch - Erfülle dir deinen Traum in der nahen oder weiten Welt!

INTO's Bedingungen

Anmeldung
Mit Ausfüllen des Anmeldeformulars online und der von uns erfolgten Bestätigung melden Sie Ihr Kind verbindlich für eine Sprachreise oder ein Summer Camp an.

Zahlungsmodi
Sie erhalten von uns eine Rechnung über die gebuchte Reise. Gleichzeitig wird eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig. Die Restzahlung in Höhe von 80 % werden vier Wochen vor der Abreise bezahlt.

Rücktritt
Vor der Abreise können Sie jederzeit zurücktreten. Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir, dies in Schriftform zu tun. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts. Hierbei fallen folgende Gebühren an: Bis 31 Tage vor Reiseantritt 5 %, ab dem 30. bis 21. Tag 30 %, ab dem 20. bis 14. Tag 40 %, ab dem 13. bis 7. Tag 50 % und ab dem 6. Tag 60 %. Im Fall eines unangekündigten Nichtantritts der Reise (no show) ist ausser den ersparten Aufwendungen keine Erstattung möglich. Dem Teilnehmer bleibt vorbehalten, im Streitfall einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.

Versicherung
Wir empfehlen Ihnen einen ETI Schutzbrief abzuschliessen
Einzelperson, Deckung Europa: ca. CHF 100.00 
Einzelperson, Deckung Welt: ca. CHF 200.00

Preisermässigungen
INTO bietet drei Arten von Preisermässigungen in Höhe von CHF 50.00 an und zwar:

  • Einen Geschwisterrabatt
  • Den "Bring-a-Friend"-Vorteil
  • Einen ehemaligen INTO Teilnehmer-Nachlass

Der "Geschwisterrabatt" gilt, wenn Geschwister bereits an einem Programm mit into teilgenommen haben oder dies gleichzeitig tun. "Bring-a-Friend" ist gültig, wenn man nachweislich einen Freund / Bekannten für eines der INTO Programme akquirieren konnte. Wenn sich zwei Freunde gleichzeitig für ein Programm anmelden, kann der Rabatt nur einmal gewährt werden, bzw. erhält jeder einen Nachlass von CHF 25.00. Der "Ehemalige INTO Teilnehmer" Nachlass gilt für alle, die bereits in der Vergangenheit ein Programm mit INTO gebucht haben.

Änderung der vereinbarten Reise
Bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl von zehn Schülern bei Gruppen-Angeboten ist INTO berechtigt, ein Ersatzangebot zu offerieren. Sollte dies für Sie nicht in Frage kommen, erstatten wir bereits geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

Preiserhöhung nach Buchung
INTO behält sich das Recht vor, eine Preiserhöhung vorzunehmen. Im Falle einer Kostensteigerung für Beförderung, Abgaben für bestimmte Leistungen sowie Änderung der geltenden Wechselkurse kann der Programmpreis nach Vertragsabschluss erhöht werden, insofern der Vertragsabschluss nicht weniger als vier Monate vor Reiseantritt liegt und spätestens drei Wochen vor Reiseantritt unter genauer Angabe zur Berechnung des neuen Preises mitgeteilt wird. Übersteigt die genannte Preiserhöhung 5 % des Programmpreises, ist der Teilnehmer berechtigt, innerhalb von 10 Tagen kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. INTO wird, insofern ihr dies möglich ist, dem Teilnehmer ein gleichwertiges Programm ohne Mehrpreis anbieten. Der Teilnehmer und seine Sorgeberechtigten müssen diese Rechte nach der Erklärung durch INTO unverzüglich geltend machen.

Haftungsbeschränkung, Beförderung, höhere Gewalt
Die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, insoweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit into für einem dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung internationale Übereinkommen, oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, kann sichINTOgegenüber dem Teilnehmer hierauf berufen. Die Beförderung mit Zug, Bus, Flugzeug o.a. stellt eine Fremdleistung dar, die INTO lediglich vermittelt und für deren Erfüllung INTO nicht haftet. Insbesondere sind von der Haftung ausgeschlossen: Verspätungen, Ausfälle und deren Folgen, sowie Gepäckschäden und Gepäckverlust. Bei Beeinträchtigung oder Nichterbringung einer Leistung durch höhere Gewalt, (z.B. Streik, Krieg, Katastrophensituation u.a.) kann INTO nicht haftbar gemacht werden. und ist nicht verpflichtet, für den Ausfall der Leistung zu entschädigen, bzw. für eine alternative Leistung aufzukommen.

Verhalten im Gastland
Von unseren Teilnehmern wird erwartet, dass sie die Gesetze des Gastlandes respektieren, die Regeln und Bedingungen von INTO und seinen Mitarbeitern einhalten und sich den landesüblichen Lebensgewohnheiten anpassen. Sie müssen die Hausregeln ihrer Gastfamilie und der Camp Unterkünfte respektieren. Verstösst ein Teilnehmer gegen diese Regeln oder Vorschriften, behält sich INTO das Recht vor, die sorgeberechtigten Eltern zu informieren und den Teilnehmer gegebenenfalls auf seine eigenen Kosten vorzeitig nach Hause zurück zu befördern. Eventuelle Mängel müssen unverzüglich dem Reiseleiter vor Ort vorgetragen werden, damit into die Gelegenheit zur Abhilfe gegeben werden kann. Nicht in Anspruch genommene Leistungen, auch bei vorzeitiger Heimreise, können mit Ausnahme der ersparten Aufwendungen nicht erstattet werden. Eventuelle Ansprüche müssen innerhalb eines Monats nach Ende der Reise INTO gegenüber gemeldet und geltend gemacht werden. Danach kann der Teilnehmer Ansprüche nur dann geltend machen, wenn er / sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Ansprüche des Teilnehmers verjähren ein Jahr nach dem Ende der Reise unter der Voraussetzung, dass weder grobe Fahrlässigkeit noch unerlaubte Handlung vorgelegen hat.

Ein- und Ausreise, Verschiedenes, Slavatorische Klausel, Gerichtsstand
Der Teilnehmer ist verantwortlich für die Einhaltung von Pass / Visa / Devisen und Zollbestimmungen. Für Schäden, die durch den Teilnehmer während der Reise verursacht werden, haften sie selbst bzw. ihre gesetzlichen Vertreter. Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Der Reisepreis schliesst die einmalige Vermittlung der Unterkunft bei einer Gastfamilie ein. Verliert der Teilnehmer durch eigenes Verschulden seine Unterkunft, ist INTO nicht verpflichtet, kostenfrei eine neue Unterkunft bereit zu stellen. Die Unwirksamkeit eines Teils der Teilnahmebedingungen und / oder des Reisevertrags setzt nicht die anderen Vertragsbestandteile ausser Kraft. Sollten unerwartet Differenzen auftreten, die nicht zu einer gütlichen Einigung führen können, so ist der Gerichtsstand für beide Parteien in Chur.

Unsere Leistungen
Die von INTO angebotenen Leistungen sind jeweils unter der beschriebenen Reise entsprechend aufgelistet.

Nicht im Preis inbegriffen
Taschengeld, optionale Ausflüge, ausserplanmässige Flugumbuchung auf eigene Veranlassung sowie eventuell anfallende Abfertigungsgebühren, die von Flughäfen individuell erhoben werden.

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